Aufgrund der Grundsteuerreform sind Eigentümer von Immobilien dazu verpflichtet eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Was ist dabei zu beachten?
Welche Angaben sind relevant?
- Größe des Grundstücks
- Lage des Grundstücks
- Steuernummer oder Aktenzeichen des Grundstücks
- Bei Eigentumswohnungen: Miteigentumsanteil am Grundstück
- Bodenrichtwert
- Steuernummer oder Aktenzeichen des Grundstücks
- Genaues Baujahr des Gebäudes (wenn nach 1949)
- Wohn- bzw. Nutzfläche
- Anzahl der Garagenstellplätze
- Steuer-Identifikationsnummer aller Eigentümerinnen und Eigentümer
- Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie deren Anteile am Eigentum
Es empfiehlt sich den Antrag über den kostenlosen Online-Service des Bundesfinanzministeriums „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zu stellen. Es ist nämlich grundsätzlich Pflicht den Antrag digital zu stellen. Es kann aber auch ein Härtefallantrag gestellt werden, falls der digitale Weg zu einer Hürde wird.
Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen rund um das Thema Immobilien gerne an uns. Kontaktieren Sie uns wahlweise via Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!