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Umlagefähige Betriebskosten – Was Sie wissen müssen

Wo sind umlagefähige Betriebskosten definiert?

Wollen Vermieter anfallende Nebenkosten auf ihre Mieter umlegen, müssen sie einiges beachten. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Bezug auf umlagefähige Betriebskosten bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Es ist zum einen definiert, wann Kosten umlegbar sind, und zum anderen, welche Arten von Kosten dies konkret betrifft

Welche Kosten dürfen Vermieter umlegen?

Entstehen laufende Betriebskosten bei der Nutzung des Gebäudes bzw. Grundstücks, dann dürfen die Vermieter diese in der Abrechnung aufführen. Darunter gelten zum Beispiel Kosten der Grundsteuer, Versicherung, des Warmwassers, Gas- und Stromkosten oder der Müllbeseitigung.

Welche Kosten dürfen Vermieter nicht umlegen?

Kosten der Verwaltung und für die Instandhaltung bzw. die Instandsetzung dürfen Vermieter allerdings nicht auf die Abrechnung des Mieters umlegen. Darunter gelten zum Beispiel Kosten der Gebäudeversicherungen, Reparaturen an Heizungsanlagen/ des Dachs oder der Mietausfallversicherung.

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