Mehr Infos

Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Was nicht geht

In einem Urteil vom 24. Februar 2022 hat das Finanzgericht (FG) Münster entschieden, dass Abfallentsorgungs- und Abwassergebühren nicht unter die Steuerermäßigung für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ fallen.

In dem Fall ging es um ein Ehepaar, das über mehrere Jahre seine Abwassergebühren bezahlt hatte. Im Jahr 2019 zogen sie in eine andere Wohnung und zahlten diese Gebühren nicht mehr. Daraufhin beantragten sie eine Steuererstattung wegen haushaltsnaher Dienstleistungen.

Das FG lehnte diesen Antrag ab, weil ein steuerlicher Abzug für haushaltsnahe Dienstleistungen ohne Nachweis der Zahlung solcher Aufwendungen nicht möglich sei. Das Gericht stellte fest, dass es auch nicht möglich sei, eine Erstattung von ihrem früheren Wohnsitz zu verlangen, da sie in diese Immobilie eingezogen seien, ohne irgendwelche Nebenkostenabrechnungen zu bezahlen.

In seinem Urteil verwies das Gericht darauf, dass es zuvor entschieden hatte, dass Abwassergebühren nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören, die in Deutschland steuerlich absetzbar sind (siehe FKT 2019/5). Außerdem stellte das FG fest, dass „haushaltsnahe Dienstleistungen“ nur solche sind, die eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung haben bzw. damit im Zusammenhang stehen.

Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen rund um das Thema Immobilien gerne an uns. Kontaktieren Sie uns wahlweise via Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr kompetenter Partner beim Immobilienverkauf

Ihre Zufriedenheit steht an erster Stelle! Als inhabergeführtes Unternehmen steht im Mittelpunkt unseres Handelns Ihre persönliche und individuelle Beratung. Dies gelingt uns durch ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Verantwortung, fachlicher und sozialer Kompetenz. Wir verstehen uns als Dienstleister, Berater und Sparringspartner an Ihrer Seite. Als Teil der Stenner Gruppe Hamburg haben wir seit über 17 Jahren Erfahrung in der Immobilienwirtschaft.