Mehr Infos

Haus an Kinder verkaufen: Das sollten Sie wissen

Viele Eigenheimbesitzer beschäftigt die Frage, was mit ihrem Haus nach dem Tod oder Einzug ins Pflegeheim passiert. Ganz klassische Lösungen: Verschenken oder Vererben.

Jedoch gibt es eine weitere Option: Immobilie an eins Ihrer Kinder verkaufen.

Vorteile des Hausverkaufs an die Kinder

  • Beim Immobilienverkauf an den Sohn oder die Tochter, entfällt die Grunderwerbssteuer, welche in den Kaufnebenkosten normalerweise steckt (§ 3 Grunderwerbssteuergesetz). Diese kann je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent des Kaufpreises betragen.
  • Entfall der Erbschafts- oder Schenkungssteuer (§ 516 BGB unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden als Schenkung definiert): Schenkungssteuer fällt jedoch nur dann an, wenn das übertragene Vermögen den jeweils geltenden Freibetrag für Schenkungen übersteigt. Dies gilt auch bei einer Wohnfläche der Immobilie größer als 200 Quadratmeter.
  • Besitzverhältnisse sind unmissverständlich und schneller notariell beurkundet: Spätere mögliche Konflikte unter Kindern so gut wie ausgeschlossen
  • Eltern erhalten auf einen Schlag das gesamte Geld um in ein Pflegeheim oder eine altersgerechte Wohnung zu ziehen.

Welche Kosten entstehen in jedem Fall?

  • Notar- und Grundbuchkosten
    Aktuell belaufen sich die Kosten bei Wohnungs- oder Hauskauf auf ca. 1,5% des Kaufpreises, davon etwa 1% Notarkosten und 0,5% Grundbuchkosten.
  • Kosten für den Energieausweis
    Ein wichtiges Dokument, um Immobilien hinsichtlich ihrer Energieeffizienz zu vergleichen. Spätestens bei einer Besichtigung muss ein Energieausweis vorliegen, ansonsten drohen Geldbuße.
  • Bei gewinnbringenden Verkauf: Spekulationssteuer
    Diese entfällt, wenn Sie Ihre Immobilie seit Erwerb durchgehend selbst bewohnt haben, die vermietete Immobilie seit mindestens zehn Jahren besitzen und dann erst verkaufen oder Sie bei einer zuvor erfolgten Vermietung im Jahr des Verkaufs und in den zwei vorhergehenden Jahren das Haus selbst bewohnt haben.
  • Vorfälligkeitsentschädigung
    Wenn Sie ein Bankdarlehen zur Finanzierung aufgenommen haben, aber diesen Kredit bei Hausverkauf vorzeitig kündigen, entfallen der Bank Zinseinnahmen. Diese Entschädigung ist als Ersatz für die Bank gedacht. Ist allerdings das Darlehen abbezahlt, entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung.


Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen rund um das Thema Immobilien gerne an uns. Kontaktieren Sie uns wahlweise via Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

Ihr kompetenter Partner beim Immobilienverkauf

Ihre Zufriedenheit steht an erster Stelle! Als inhabergeführtes Unternehmen steht im Mittelpunkt unseres Handelns Ihre persönliche und individuelle Beratung. Dies gelingt uns durch ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Verantwortung, fachlicher und sozialer Kompetenz. Wir verstehen uns als Dienstleister, Berater und Sparringspartner an Ihrer Seite. Als Teil der Stenner Gruppe Hamburg haben wir seit über 17 Jahren Erfahrung in der Immobilienwirtschaft.