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Gesetzliche Regelungen zur Heizperiode

Bei den aktuell steigenden Energiekosten fragt man sich, ob  es eine gesetzliche Regelung zur Heizperiode gibt. Dies kann man verneinen, aber offiziell hat sich der Zeitraum vom 1.10. bis zum 30.4., auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. Während Abweichungen je nach Region und Witterung möglich sind, ist während dieser Zeit die einwandfreie Funktion der Heizungsanlage sicherzustellen.

Einzuhaltende Mindesttemperaturen

Während des oben genannten Zeitraums sind Temperaturen von 20 bis 22 °C zu gewährleisten. Die Temperaturen können Nachts (zwischen 24 Uhr und 6 Uhr) auf mindestens 16 °C abgesenkt werden. Solange keine Kälteschäden entstehen, sind Mieter nicht dazu verpflichtet die Wohnung bzw. das Haus zu heizen.

Für den Rest des Jahres, also der Zeit vom 1.5. bis 30.9. gelten andere Regelungen und der Vermieter ist dazu verpflichtet, zu heizen, wenn die Außentemperaturen unter 16 °C fallen. Aber auch hier muss der Mieter dafür sorgen, dass die Temperaturen in den Räumen keine Schäden verursachen.

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