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Heizkostenexplosion: Das sollten Sie als Vermieter wissen

Die Gas- und Ölpreise befinden sich derzeit auf einem Rekordniveau und lassen so die Heizkosten in die Höhe steigen. Mit der nun beschlossenen Gasumlage von gut 2,4 Cent pro Kilowattstunde ab 1. Oktober müssen viele Verbraucher mit hohen Nachzahlungen rechnen.

Darauf müssen Sie sich jetzt einstellen

Die Gasumlage soll Firmen entlasten, die wegen der gedrosselten Lieferungen aus Russland anderswo teuer Gas einkaufen müssen, um ihre Verträge zu erfüllen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten sollen den Unternehmen ab Oktober zu 90 Prozent ersetzt werden – zu Lasten der Verbraucher.

Der Chef des zweitgrößten deutschen Immobilienkonzerns LEG hat bereits im letzten Jahr vor hohen Nachzahlungen bei der Nebenkostenabrechnung in 2022 gewarnt. „Die Mehrkosten werden in einer Dimension von ein bis zwei Nettokaltmieten liegen“, so LEG-Chef Lars von Lackum – die Belastung durch die angekündigte Gasumlage nicht eingerechnet. Der Manager sprach von einer „exorbitanten Energiepreisexplosion“ für das Abrechnungsjahr 2022.

Aus diesem Grund fordern viele Vermieter ihre Mieter bereits jetzt auf, ihre Abschlagszahlungen zur Deckung der Preisanstiege anzupassen.

Welche Ansprüche haben Sie als Vermieter?

Einen Anspruch auf höhere Vorauszahlungen hat der Vermieter nur nach Rechnungslegung, also nach Zustellung einer formal und inhaltlich korrekten Abrechnung über die Nebenkosten an den Mieter. Sofern diese einen Saldo zulasten des Mieters ergibt, kann davon ausgegangen werden, dass die Beibehaltung der bisherigen Vorauszahlungen zukünftig nicht ausreichen wird und Sie als Vermieter dürfen von Ihren Mietern die Zahlung entsprechend höherer Vorauszahlungen verlangen. Die Höhe einer monatlichen Vorauszahlung ergibt sich aus 1/12 vom Ergebnis der Jahresabrechnung. Einen allgemeinen Sicherheitszuschlag, z. B. von 10 % für allgemeine Kostensteigerungen, darf der Vermieter bei der Erhöhung nicht vornehmen. Sofern jedoch klar und nachweisbar ist, dass die Kosten steigen oder bereits gestiegen sind, kann diese Kostensteigerung in die künftige Erhöhung des monatlichen Abschlags einbezogen werden.

Um auf die gestiegenen Energiepreise und die aller Voraussicht nach erhöhten Nachzahlungsbeträge vorbereitet zu sein, sollten Mieter, sofern sie finanziell dazu in der Lage sind, jetzt schon Geld zurücklegen oder erhöhte Vorauszahlungen an ihre Vermieter leisten.

Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen rund um das Thema Immobilien gerne an uns. Kontaktieren Sie uns wahlweise via Telefon, E-Mail oder über unser Kontaktformular. Wir freuen uns auf Sie!

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