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Aktuelles: Die Reform der Grundsteuer

Jeder zahlt die Grundsteuer: Der Hauseigentümer überweist sie direkt an die Gemeinde, der Mieter zahlt sie als Teil der Nebenkosten. Bereits 2018 verabschiedete die Bundesregierung ein Grundsteuerreformgesetz, das mehr als 36 Millionen Immobilien betrifft. Am 1. Januar 2025 tritt die „Neue Grundsteuer“ in Kraft – was bewirkt die Reform und was müssen die Eigentümer in nächster Zeit tun?

Warum eine Grundsteuerreform?

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an inländischen Grundstücken und deren Bebauung sowie auf die jeweiligen erblichen Bebauungsrechte. Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen und bringt im Jahr 2020 rund 14 Milliarden Euro ein.

Grundsteuern werden seit Jahrzehnten (in Westdeutschland seit 196 , in Ostdeutschland seit 1935) nach den gleichen nationalen Richtwerten berechnet. Im Laufe der Jahrzehnte ist jedoch viel passiert. Dass für Grundstücke in Innenstadt- und weniger attraktiven Lagen der gleiche Schätzwert gilt, führte 2018 zu einem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Urteil: Pauschalwerte sind verfassungswidrig und der Gesetzgeber muss die Grundsteuer reformieren.

2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft

Mit dem Ziel „eine verfassungsmäßige, rechtssichere und zeitgemäße Vermögenssteuer zu entwickeln“ tritt die reformierte Vermögenssteuer zum 1. Januar 2025 in Kraft. Allerdings können sich nicht alle Länder auf eine bundeseinheitliche Regelung einigen. Das sogenannte „Bundesmodell“, deshalb gibt es aufgrund einer offenen Klausel unterschiedliche Handhabungen.

Folgende Länder folgen dem Bundesmodell:

  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
  • Ebenfalls Sachsen und das Saarland, die allerdings bei der Höhe der Steuermesszahlen abweichen. 

Einen eigenen Weg in der Berechnung der Grundsteuer gehen folgende Bundesländer:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Hamburg
  • Hessen 
  • Niedersachsen 

Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Immobilienwert: Zur Ermittlung des Immobilienwertes sind der Bodenrichtwert und die statistisch ermittelte Nettokaltmiete maßgeblich. Dazu will das Bundesfinanzministerium verschiedene Gemeinden anhand von Daten des Statistischen Bundesamtes in Mietniveaus einteilen. Weitere Faktoren sind die Grundstücksgröße, die Art der Immobilie und das Baualter.

Steuerindex: Da die Immobilienwerte zwischen 1935 und 196 stark gestiegen sind, wird der fiktive Steuerindex angepasst. Künftig liegt er mit 0,03 % statt 0,35 % nur noch bei etwa einem Zehntel des bisherigen Wertes. Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus und des Lebens in der Genossenschaft sind für diesen Bereich zusätzlich 25 % vorgesehen.

Steuersatz: Die Grundsteuerreform sollte sich grundsätzlich nicht auf die gesamten Grundsteuereinnahmen auswirken. Mit anderen Worten, alle Grundstückseigentümer müssen nicht mehr zahlen und die Städte können weiterhin einen ähnlichen Betrag erheben. Da die Grundsteuern jedoch nach dem Wert zu bestimmen sind und die Grundstückswerte stark gestiegen sind, mussten die Kommunen ihre eigenen Hebesätze entsprechend anpassen.

Was jetzt wichtig für Sie ist

Besitzen Sie ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück? Wenn dies der Fall ist, dann sollten Sie unbedingt im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.
Die Aufforderung zur Abgabe der Feststellungserklärung wird voraussichtlich Ende März diesen Jahres durch eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen.

Stellen Sie sich auf folgende Parameter ein, die bei der Feststellungserklärung abgefragt werden:

  • Grundstücksfläche (Wohn-, Nutz- und Grundstücksfläche)
  • Bodenrichtwert (finden Sie HIER)
  • Immobilienart (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus)
  • Alter und Bauart des Gebäudes
  • Mietniveaustufe

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